ALLGEMEINE GESCHÄFTS-
BEDINGUNGEN (AGB)
der Projekt Interim GmbH (nachfolgend "MADULAIN LODGE") für die Überlassung von Hotelzimmern / Gruppenunterkunft
I. Geltungsbereich
Diese AGB bilden einen integrierenden Bestandteil aller Verträge, die die MADULAIN LODGE mit Vertragspartnern über die Überlassung von Hotelzimmern (nachfolgend "Zimmer") zur Beherbergung (nachfolgend "Beherbergungsvertrag") sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der MADULAIN LODGE abschliesst.
Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, es sei denn, die MADULAIN LODGE und der Vertragspartner vereinbaren schriftlich ausdrücklich eine andere Regelung.
II. Vertragsabschluss
Die MADULAIN LODGE stellt dem Vertragspartner nach einer Reservierung eine Reservierungsbestätigung per Email zu. Der Beherbergungsvertrag kommt erst mit dieser Reservierungsbestätigung der MADULAIN LODGE an den Vertragspartner zustande.
Reservierungen ab vier Zimmern (= eine Haushälfte) fallen unter die Gruppenregelung der MADULAIN LODGE. Für solche Buchungen gelten andere Konditionen zur Regelung der Stornierung sowie der Zahlungsbedingungen.
Die MADULAIN LODGE ist berechtigt, den Abschluss eines Beherbergungsvertrags mit einem Vertragspartner nach freiem Ermessen abzulehnen.
III. Weitergabeverbot / Nutzung von Zimmern
Dem Vertragspartner ist es untersagt, gebuchte Zimmer weiterzuvermieten oder weiterzuvermitteln oder Ansprüche gegen die MADULAIN LODGE zu verkaufen oder abzutreten. Verstösst der Vertragspartner gegen dieses Verbot, ist die MADULAIN LODGE berechtigt, die Buchung des Vertragspartners zu stornieren. Eine Nutzung des Zimmers zu einem anderen als dem Beherbergungszweck ist ausdrücklich untersagt.
IV. Preise
Alle Preise sind in CHF angegeben. Angaben in Fremdwährungen sind Richtpreise zum Bankdevisenkurs. Barzahlungen in Fremdwährungen werden zum Wechselkurs der MADULAIN LODGE umgerechnet und können vom Bankdevisenkurs abweichen.
Der offerierte und bestätigte Preis versteht sich normalerweise pro Zimmer pro Nacht (plus Schlussreinigung) und ist für den jeweils angefragten Zeitraum gültig. Für Gruppenreservierungen können Pauschalpreise vereinbart werden. Bei Umbuchungen oder Zusatznächten sind die angegebenen Preise nicht verbindlich. Die MADULAIN LODGE behält sich das Recht vor, die Preise für Umbuchungen oder Zusatznächte anzupassen.
V. Tourismustaxe
Die MADULAIN LODGE verrechnet dem Vertragspartner zusätzlich zum angegebenen Preis die Tourismustaxe von CHF 4.00 pro Person pro Nacht. Bei einer Gruppenbuchung ist der Vertragspartner verpflichtet, spätestens eine Woche nach Abreise, die korrekte Anzahl der übernachtenden Personen inkl. Alter mitzuteilen.
VI. Reservierungen
Der Vertragspartner muss für eine Reservierung zum Zeitpunkt der Buchung eine gültige Kreditkarte oder eine auf den elektronischen Verkaufskanälen alternative Bezahlmethode angeben. Die MADULAIN LODGE ist berechtigt, diese Angaben umgehend auf ihre Gültigkeit zu prüfen und eine Vor-Autorisierung auf die angegebene Kreditkarte bzw. dem alternativen Zahlungsweg vorzunehmen. Es gelten die beim Verkaufsabschluss kommunizierten Zahlungs- und Stornierungsbedingungen.
Die Reservierung einer nicht stornierbaren Rate, die als solche in der Beschreibung oder den Bedingungen gekennzeichnet ist, ist nicht kostenfrei stornier- oder umbuchbar. Bei Stornierungen oder Nichterscheinen des Vertragspartners wird der Gesamtbetrag des Aufenthaltes einbehalten.
Spätestens 48 Stunden vor Anreise kann die MADULAIN LODGE die vom Vertragspartner angegebene Kreditkarte mit dem vollen Übernachtungsbetrag zuzüglich etwaiger mitgebuchter Nebenleistungen belasten. Ist eine Belastung der Kreditkarte dabei nicht möglich, behält sich die MADULAIN LODGE das Recht vor, die getätigte Reservierung zu stornieren. Damit erlischt das Anrecht auf die Nutzung des Zimmers durch den Vertragspartner. Bei Nichterscheinen des Vertragspartners behält die MADULAIN LODGE in jedem Falle den vollen Betrag des Aufenthaltes, und das Nutzungsanrecht des Vertragspartners an dem Zimmer erlischt.
VII. Stornierung
1-3 Zimmer
Für die Stornierung von Zimmern bei einem Kontingent von 1-3 Zimmern gilt
- 1 bis 5 Übernachtungen: bis zwei Tage vor Anreise: kostenlose Stornierung; ab 48 Stunden vor Anreise (15:00 Uhr MEZ): dem Vertragspartner wird der volle Übernachtungsbetrag verrechnet;
- Ab 6 Übernachtungen: bis sieben Tage vor Anreise: kostenlose Stornierung; danach: dem Vertragspartner wird der volle Übernachtungsbetrag verrechnet;
-
- Bei Nichterscheinen des Vertragspartners: dem Vertragspartner wird der volle Übernachtungsbetrag verrechnet.
4-8 Zimmer
Für die Stornierung von Zimmern bei einem Kontingent von 4-8 Zimmern gilt
- Ab Buchung bis 4 Monate vor Anreise: kostenfreie Stornierung der Zimmer, Aufwandpauschale von CHF 150.00 – 500.00 (wird nach bisher entstandenem Aufwand verrechnet)
- 120 bis 90 Tage vor Anreise: 50% der Logisnächte* können kostenfrei storniert werden;
- 79 bis 30 Tage vor Anreise: 20% der Logisnächte* können kostenfrei storniert werden;
- Später als 30 Tage vor Anreise: 100% wird verrechnet (exkl. Reinigung, exkl. Tourismustaxe)
*Stornierungen bei Gruppen (gesamte Lodge): Prozentsatz des Gesamtbetrags der Buchung
Storniert der Vertragspartner die Reservierung behält sich die MADULAIN LODGE das Recht vor, die reservierten Zimmer anderweitig zu vergeben.
Ergänzung zu den Stornierungsrichtlinien im Falle von Corona (oder anderen Pandemien):
Grundsätzlich wird der Einzelfall beurteilt. Ist eine Einreise unmöglich (geschlossene Grenzen), kann kostenfrei storniert werden. Werden neue Auflagen erlassen, die den Aufenthalt eines Gastes beeinflussen, sind teilweise Stornierungen möglich (maximale Personenanzahl in Innenräumen, etc.). Auf jeden Fall ist der Gast zuständig, vorzeitig abzuklären, ob eine Einreise beispielsweise ohne Quarantäne / ohne Impfung möglich ist. Wird dies nicht vorzeitig abgeklärt und entsteht dadurch ein Problem mit der Einreise, muss der Gast unter Umständen für die gesamten Unterkunftskosten aufkommen.
VIII. Anzahlung
Bei einer Gruppenreservierung wird eine Anzahlung wie folgt fällig:
- 4 Monate vor Anreise: 50% des Totalbetrages
- 1 Monat vor Anreise: Gesamtbetrag (exkl. Tourismusabgabe und Reinigung –> werden nachträglich verrechnet)
IX. Zimmerüber- und rückgabe
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden grundsätzlich ab 15.00 Uhr am Anreisetag zur Verfügung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer spätestens um 10.00 Uhr geräumt abzugeben. Ausnahmen werden im Rahmen des Möglichen bewilligt. Sollte ein Vertragspartner sich nicht an das Vereinbarte halten, kann die MADULAIN LODGE anfallende Kosten in Rechnung stellen.
Zudem behält sich die MADULAIN LODGE im Falle einer verspäteten bzw. nicht erfolgten Räumung des Zimmers durch den Vertragspartner vor, dieses durch sein Personal räumen zu lassen und alle eingebrachten Gegenstände des Vertragspartners zu verwahren. Für die so verwahrten Gegenstände übernimmt die MADULAIN LODGE keine Haftung, die über die in diesen AGB formulierten Haftungsbedingungen (vgl. Ziff. XIIIII) hinausgeht.
X. Angabe / Weitergabe persönlicher Daten
Der Vertragspartner ist verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften seine persönlichen Daten sowie relevante Zusatzinformationen im Vorhinein über die elektronischen Online-Meldedatenportale der MADULAIN LODGE (Airbnb, Website, Vertrag) wahrheitsgemäss mitzuteilen. Die Daten werden von MADULAIN LODGE nicht weitergegeben.
XI. Steuern, Gebühren und Abgaben
Die angegebenen Preise (vgl. Ziff. IV) sind Bruttogesamtpreise und beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben mit Ausnahme der Tourismustaxe, die separat ausgewiesen wird.
Bei Änderung von Steuer-, Gebühren-, und Abgabesätzen sowie bei Erhebung neuer Steuern, Gebühren und Abgaben behält sich die MADULAIN LODGE Preisanpassungen vor.
XII. Nutzungsmöglichkeiten öffentlicher Bereiche
Mit der Reservierung eines Zimmers kann der Vertragspartner die ausgewiesenen öffentlichen Bereiche kostenfrei mitbenutzen. In den öffentlichen Bereichen muss Rücksicht auf die anderen Gäste der MADULAIN LODGE genommen werden.
XIII. Haftung / Sorgfaltspflicht
Der Vertragspartner hat die Räume und Einrichtungen der MADULAIN LODGE mit grösster Sorgfalt zu benützen. Er haftet für alle von ihm verursachten Schäden und Folgeschäden. Die MADULAIN LODGE ist berechtigt, bei Verschmutzungen nach freiem Ermessen Spezialreinigungen oder zusätzliche Kehrichtabfuhren zu veranlassen und diese dem Vertragspartner in Rechnung zu stellen. Löst der Vertragspartner einen Feueralarm aus, hat er die Kosten dafür zu bezahlen.
Die MADULAIN LODGE haftet nicht für Diebstahl und in Bezug auf Leistungen Dritter. Für Schäden, die dem Vertragspartner durch leichte Fahrlässigkeit des Hotelpersonals entstehen, ist die Haftung der MADULAIN LODGE ausbedungen.
Der Skikeller / Bikekeller kann genützt werden, es wird keine Haftung übernommen.
XIV. Rauchen im Hotel
Die MADULAIN LODGE ist ein Nichtraucherhaus. Es ist untersagt, in den öffentlichen Bereichen oder in den Zimmern zu rauchen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat die MADULAIN LODGE das Recht, den Vertragspartner aus dem Zimmer zu weisen und vom Vertragspartner Schadensersatz einschliesslich entstandener Reinigungskosten und Ertragsausfälle einzufordern. Das Rauchen auf den vordefinierten Aussenbereichen ist gestattet.
XV. Weisungsrecht und Hausrecht
Der Vertragspartner verpflichtet sich zur Einhaltung aller Vorschriften und Instruktionen der MADULAIN LODGE und seines Personals.
Die MADULAIN LODGE ist berechtigt, dem Vertragspartner den Zugang zur MADULAIN LODGE zu verweigern, wenn bei Ankunft des Kunden Anzeichen dafür bestehen, dass der Kunde unter Einfluss von Alkohol oder Drogen steht, oder wenn er sich gegenüber Personal oder gegenüber anderen Personen ausfällig verhält.
Die MADULAIN LODGE ist berechtigt, den Vertragspartner zu verweisen und den mit ihm bestehenden Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen, wenn er wiederholt die Ruhe stört oder andere Personen belästigt oder beleidigt.
Übt die MADULAIN LODGE sein Rücktritts- oder Verweisungsrecht aus, hat der Vertragspartner gegenüber der MADULAIN LODGE keinen Anspruch auf Schadensersatz.
Ohne ausdrückliche Genehmigung der MADULAIN LODGE darf der Vertragspartner keine Personen mit aufs Zimmer oder in die öffentlichen Räume der MADULAIN LODGE nehmen.
XVI. Erweiterte Bestimmungen zu Pandemien / Force Majeure
Um die Einhaltung der behördlich geforderten Schutzmassnahmen zu garantieren, können die vertraglich vereinbarten Leistungen jederzeit zum Schutz aller Gäste einseitig durch das Hotel geändert werden (Schliessung öffentlicher Räume, Tragung von Masken in öffentlichen Bereichen, Änderungen der Öffnungszeiten, etc.). Solche Änderungen haben keinen Einfluss auf den in der Bestätigung vereinbarten Preis. Die Änderungen der vereinbarten Leistung müssen dabei für den Gast nachvollziehbar im direkten Zusammenhang mit den behördlichen geforderten Massnahmen stehen.
Die MADULAIN LODGE gibt keine Preisnachlässe für ausfallende Leistungen der Destination (z.B. geschlossene Skigebiete, Loipen, abgesagte Veranstaltungen o.ä.).
XVII. Schlussbestimmungen
Bei Widersprüchen zwischen dem Beherbergungsvertrag und diesen AGB gelten vorrangig die Bestimmungen des Beherbergungsvertrags. Der Beherbergungsvertrag und diese AGB enthalten sämtliche Vereinbarungen der Parteien über den Vertragsgegenstand.
Mündliche Nebenabreden zu dem Beherbergungsvertrag bestehen nicht.
Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Die MADULAIN LODGE ist berechtigt, sämtliche Rechte oder Ansprüche aus dem Beherbergungsvertrag auf Dritte zu übertragen.
Eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlich und rechtlich Gewollten der Parteien am nächsten kommt.
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht mit Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG) i.S.v. Art. 6 CISG. Gerichtsstand ist Zürich (CH).
Version 03. Zürich, April 2024